Die Verbreitung der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) ist der ARGE Baurecht ein großes Anliegen. Deshalb bietet sie auch Schlichterseminare an, in denen die Techniken für kooperative Verhandlungsführungen vermittelt werden.
Grundsätzlich kann jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt von den Parteien als Schlichtungsperson oder Schiedsrichter/in nominiert werden. Schlichtungspersonen der ARGE Baurecht bilden sich regelmäßig fort und erfüllen folgende Kriterien:
- Zulassung zur Anwaltschaft seit mindestens sieben Jahren
- Überwiegende Tätigkeit im Bereich des Bau- und Architektenrechts seit mindestens fünf Jahren, belegt mit mindestens 80 Fällen mittleren Umfangs und mittlerer Schwierigkeit in den letzten drei Jahren vor Antragstellung (Nachweis gemäß § 5 I FAO)
- Regelmäßige Teilnahme an der überwiegenden Zahl der Veranstaltungen der ARGE Baurecht
- Besuch des Schlichterseminars der ARGE Baurecht
Schlichtungsseminare – Termine 2021
Aktuell planen wir Seminartermine für 2021. Sobald diese feststehen, informieren wir an dieser Stelle über Termine und Orte.
Wenn Sie per E-Mail über die nächsten Schlichterseminare informiert werden möchten, schreiben Sie uns an sobau@arge-baurecht.com.