Prof. Dr. Wolfgang Voit, Universität Marburg
„Im Schiedsverfahren trägt die SOBau den neuen Regelungen des BGB zur Leistungsänderung und Vergütungsanpassung mit einem neu konzipierten Streitbeilegungs- und Feststellungsverfahren Rechnung.
Im regulären Schiedsverfahren ermöglicht die SOBau durch Ausschlussfristen und die Einbindung von Sachverständigen bereits in die Formulierung des Beweisfragen eine rasche Erledigung des Rechtsstreits.
Auch bei der Einbeziehung Dritter in das Schiedsverfahren prägen die praktischen Bedürfnisse des Baurechts die SOBau, indem sie Mehrparteienverfahren und eine Streitverkündung vorsieht.“