Baurechtsexpertin warnt vor Konfliktpotenzial mit neuem Gebäudeenergiegesetz

Rechtsanwältin Daniela Mechelhoff warnt von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein weist auf das schwierige Zusammenspiel vom Gebäudeenergiegesetz konkurrierender gesetzlicher Regelungen hin.

Ein friedliches Beisammen

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“, hat Friedrich Schiller bereits in „Wilhelm Tell“ festgestellt und so ist es auch heute. Es kann viele Gründe geben, warum Nachbarn sich streiten, umso wichtiger ist es genau zu wissen, welche Rechte und Pflichten man im Rahmen der Nachbarschaft hat.

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes

Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft, um den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der erste Teil dieser Beitragsreihe gab bereits in Heft 8/9 2023 einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die energetische Sanierung. I

Umbau statt Neubau

Modernisierungen, Aufstockungen und Umbauten bestehender Gebäude sind nicht nur nachhaltiger, sondern oftmals auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Unsere Gastautoren, Rechtsanwältin Dr. Vanessa Bargon und Projektentwickler Benjamin Slosharek, erläutern, worauf private Bauherrn achten sollten.

Wohnungsbau auf Außenbereichsflächen ausgebremst: Bebauungspläne nur noch mit Umweltprüfung!

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.07.2023 die erst 2017 eingeführte Regelung, dass Gemeinden außerhalb des Siedlungsbereiches Flächen im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ ohne Umweltprüfung für eine Wohnnutzung beplanen dürfen, für unwirksam erklärt.

Das Schlichtungsverfahren in Baustreitigkeiten spart Zeit, Geld und Nerven

Was tun bei Stillstand oder gar Abbruch eines Bauvorhabens? – Ein Stillstand oder gar der Abbruch eines Bauvorhabens ist ein relativ sicherer Weg in den finanziellen Abgrund. Rechtsanwalt Dr. Andreas Schlie kennt einen Ausweg.

Neues im Bestand

Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft, um den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. In diesem Beitrag gibt unsere Gastautorin einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die energetische Sanierung.

Der Bauträger und die (vermeintliche) Abnahme I

Die Abnahme der Bauleistung des Bauträgers durch alle Erwerber entfaltet zahlreiche Rechtswirkungen, die für den Bauträger nicht nur günstig, sondern auch extrem wichtig sind: Der Vergütungsanspruch wird fällig, die Leistungs- und Vergütungsgefahr geht auf den Erwerber über, die Verjährung für Mängelansprüche beginnt und die Beweislast für Mängelansprüche trifft nun den Erwerber.

Der Bauträger und seine Pflicht zur Besitzverschaffung

Wer mit einem Bauträger baut, tut das nicht als Bauherr auf einem eigenen Grund und Boden. Vielmehr ist der Bauträger selbst der Bauherr, der auf seinem Grund und Boden das Bauwerk – im Regelfall: Eigentumswohnungen – errichtet.

Der Bauträger und seine Pflicht zur Eigentumsübertragung

Eine Besonderheit des Bauträgervertrages ist, dass der Bauträger sich nicht nur verpflichtet, das Haus oder die Eigentumswohnung für den Erwerber (vom Gesetz „Besteller“ genannt) zu errichten, sondern…

Schlichter werden

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Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht (ARGE Baurecht)
im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11, D-10179 Berlin

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