Neues im Bestand

Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft, um den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. In diesem Beitrag gibt unsere Gastautorin einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die energetische Sanierung.

Der Bauträger und die (vermeintliche) Abnahme I

Die Abnahme der Bauleistung des Bauträgers durch alle Erwerber entfaltet zahlreiche Rechtswirkungen, die für den Bauträger nicht nur günstig, sondern auch extrem wichtig sind: Der Vergütungsanspruch wird fällig, die Leistungs- und Vergütungsgefahr geht auf den Erwerber über, die Verjährung für Mängelansprüche beginnt und die Beweislast für Mängelansprüche trifft nun den Erwerber.

Der Bauträger und seine Pflicht zur Besitzverschaffung

Wer mit einem Bauträger baut, tut das nicht als Bauherr auf einem eigenen Grund und Boden. Vielmehr ist der Bauträger selbst der Bauherr, der auf seinem Grund und Boden das Bauwerk – im Regelfall: Eigentumswohnungen – errichtet.

Der Bauträger und seine Pflicht zur Eigentumsübertragung

Eine Besonderheit des Bauträgervertrages ist, dass der Bauträger sich nicht nur verpflichtet, das Haus oder die Eigentumswohnung für den Erwerber (vom Gesetz „Besteller“ genannt) zu errichten, sondern…

Störung der Geschäftsgrundlage

Die durch politische und wirtschaftliche Umstände verursachten Preiserhöhungen für Baustoffe können für private Baufamilien existenzbedrohlich sein.

Kommunikation auf dem Bau

Als Bauherr möchte man in der Regel Terminsicherheit, Preissicherheit und Klarheit darüber, welche Leistung ausgeführt wird. Bauverträge sind meist nicht statisch, häufig ergibt sich – gewollt oder ungewollt – Handlungsbedarf, dem man begegnen muss.

Gutachten beim Hausbau

In allen Phasen des Hausbaus können Komplikationen auftreten. Diese sind zwar häufig in Abstimmung mit den bauausführenden Firmen zu lösen, manchmal jedoch sehr komplex, so dass Streit unvermeidbar ist. Hier stellen sich für den Bauherrn Fragen…

Achtung bei der Bau-Abnahme

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags ist die Bauabnahme der zweitwichtigste Rechtsakt beim Hausbau. Denn der Bauherr bestätigt, dass das Haus vertragsgemäß fertig und mängelfrei ist. Risiken und Verantwortlichkeiten gehen somit auf den Bauherrn über.

Der Schlichtung gehört die Zukunft – vor allem in der Baubranche!

Ende März und Ende April fand die erste Schlichtungsausbildung zur neuen SOBau statt. Das insgesamt fünftägige Seminar leiteten Rechtsanwalt Dr. Ulrich Böttger, Rechtsanwalt Christian Meier und Mediationstrainer Christian von Baumbach. Rechtsanwältin Christiane Weyand war als Teilnehmerin dabei und schildert hier ihre persönlichen Erfahrungen.

Hinweis zum beschleunigten Streitbeilegungs- und Feststellungsverfahren

Hinweis zum beschleunigten Streitbeilegungs- und Feststellungsverfahren
Vor rund einem Jahr erschien die vollständig überarbeitete und aktualisierte Neuauflage der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten, die SOBau 2020.

Schlichter werden

Sie wollen selbst nach SOBau schlichten? Info und Termine zur Schlichtungsausbildung.

Schlichter finden

Streit am Bau? Schlichtung im Bauvertrag ? Hier finden Sie qualifizierte Unterstützung!

Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht (ARGE Baurecht)
im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11, D-10179 Berlin

Telefon: 030 72 61 52 – 0
Telefax: 030 72 61 52 – 1 90
E-Mail: sobau(a)arge-baurecht.de