Schlichten statt streiten!
Wer bauen will, muss Streit aushalten können – und wissen, wann und wie man Streit am besten beilegt, oder mit Hilfe von Dritten entscheiden lässt. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Böttger klärt auf.
Wer bauen will, muss Streit aushalten können – und wissen, wann und wie man Streit am besten beilegt, oder mit Hilfe von Dritten entscheiden lässt. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Böttger klärt auf.
Teure und langwierige Verfahren bei Baustreitigkeiten kosten Geld und Nerven. Mit der neuen SOBau 2020 eröffnen sich Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Die verantwortlichen Autorinnen und Autoren der neuen Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten stellten das neue Regelwerk bei der Frühjahrstagung 2020 vor. Wir waren mit der Kamera dabei und haben die Highlights für Sie zusammengefasst.
Gerade in Bausachen werden zahlreiche Prozesse nicht durch Urteil, sondern durch Vergleich beendet. Das beruht nicht zuletzt auf der Erkenntnis der Beteiligten, dass die Aufklärung des Sachverhalts im Wege einer umfangreichen Beweisaufnahme unangemessen viel Zeit in Anspruch nehmen und hohe Kosten verursachen würde.
Mit der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten schuf die ARGE Baurecht bereits 2004 eine praxisorientierte Grundlage für außergerichtliche Einigungen. Nun liegt ein neuer Entwurf vor, ausführlicher, ausgefeilter und mit gänzlich neuen Aspekten.
Streitigkeiten rund um Bauprojekte sind nicht ungewöhnlich. Daher empfiehlt die ARGE Baurecht sogenannte Alternative Streitbeilegungsverfahren zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren.
Prof. Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a. D. und Schlichter und Schiedsrichter kommentierte im Jahr 2013 die Folgen von vor Gericht endenden Baurechtsmaßnahmen.
Sie wollen selbst nach SOBau schlichten? Info und Termine zur Schlichtungsausbildung.
Streit am Bau? Schlichtung im Bauvertrag ? Hier finden Sie qualifizierte Unterstützung!
Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht (ARGE Baurecht)
im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11, D-10179 Berlin
Telefon: 030 72 61 52 – 0
Telefax: 030 72 61 52 – 1 90
E-Mail: sobau(a)arge-baurecht.de